1791: Verabschiedung der Verfassung vom 3. Mai
Im 18. Jahrhundert befand sich das bisher mächtige Polen in einer schweren Krise. Eigennutz und Egoismus des Adels, der auch ein schwaches Königtum zur Folge hatte, und Gebietsexpansionen der benachbarten Länder führten zum Niedergang des Landes. Die Bürger, die durch die Aufklärung inspiriert und durch die Werke von J.J. Rousseau und Ch. de Montesquieu beeinflusst waren, versuchten die Situation zu ändern.
In der Zeit des Großparlamentes (1788-1791) bereitete die fortschrittliche Mehrheit des Parlamentes zusammen mit dem König Stanislaus August Poniatowski eine Verfassung vor und beschloss sie am 3. Mai. Sie wurde zum wichtigsten Gesetz des Landes. Zum ersten Mal in Europa und zum zweiten Mal in der Welt (die erste war die Verfassung der Vereinigten Staaten) beschrieb man auf moderne Art im Geiste der Aufklärung die politische Staatsform des Landes. Zum ersten Mal bezeichnete man als Volk nicht nur den Adel, sondern auch andere Volksmitglieder. Das Bürgertum bekam eingeschränkte politische Rechte, auch die Bauern wurden in die Obhut des Staates einbezogen. Die Idee der Gewaltenteilung wurde verwirklicht. Auf dieser Grundlage bekam das Parlament, das sich aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat zusammensetzte, die gesetzgebende Gewalt. Die ausübende Gewalt gehörte dem König und seinen Ministern, die der Kontrolle des Parlamentes unterstanden. Die richterliche Gewalt übten die Gerichte und Tribunale aus.
Die Gegner der Verfassung beschlossen die Konföderation von Targowica, riefen die russische Armee ins Land, und die Verfassung wurde außer Kraft gesetzt. In den nächsten Jahren kam es zur Teilung Polens und zum Verlust der Unabhängigkeit. Die Idee der Maiverfassung wurde aber zum Symbol des polnischen Freiheitkampfes.
PSP 5 im. Bolka I Świdnickiego w Strzelinie, Piotr Rozenek
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